Jetzt geschlossen
Tel.: 02662 42929 | E-Mail: ordination@windbrechtinger.at
Ordinationszeiten
Montag: | 07:00 – 13:00 |
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Dienstag: | Closed |
Mittwoch: | 14:00 – 18:00 |
Donnerstag: | 07:00 – 12:00 |
Freitag: | 07:00 – 12:00 |
Samstag: | Closed |
Sonntag: | Closed |
Kassenleistungen
Komplette hausärztliche Versorgung:
- Laboruntersuchungen – Akutlabor wird direkt in der Ordination ausgewertet
- Infusionen
- Wundbehandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Interne Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
- Glucosetoleranztest
- EKG
- Schmerztherapie
- Palliative Betreuung zu Hause in Zusammenarbeit mit dem mobilen Palliativteam Neunkirchen
- Hausbesuche
Privatleistungen
- Impfungen
- Führerscheinuntersuchungen (nur für Fremdpatienten möglich)
- Diverse medizinische Atteste
- Ohrringe stechen
Terminvereinbarungen
Um den Ordinationsablauf zu optimieren und Ihnen längere Wartezeiten zu ersparen bitte ich Sie, entweder telefonisch oder persönlich während der Ordinationszeiten einen Termin zu vereinbaren. Terminvereinbarung per e-mail sind derzeit leider nicht möglich.
Impfungen werden zwischendurch erledigt, es ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Vorsorgeuntersuchungen, Befundbesprechungen, Untersuchungen für diverse medizinische Atteste und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen brauchen immer einen Termin.
Ein Terminsystem funktioniert nur mit Hilfe der Patienten!
Die Reihung erfolgt nicht nach Eintreffen in der Ordination, sondern nach dem vereinbarten Termin. Ausgenommen sind natürlich dringende akute Fälle und Notfälle, die nach Möglichkeit sofort behandelt werden.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich Ihr Termin deshalb verschieben sollte, da auch Sie einmal zu den vorgenommenen Patienten zählen könnten.
Labor
Montag | 7:00 – 9:00 | nach Voranmeldung |
Donnerstag | 7:00 – 9:00 | nach Voranmeldung |
Kommen Sie nüchtern zur Blutabnahme, da sonst einige Blutwerte verfälscht werden könnten.
Bei Operationsvorbereitungen bitte den Brief vom Krankenhaus/Facharzt mit den gewünschten Untersuchungen mitbringen!
Nicht alle Laborparameter werden von den Krankenkassen bezahlt – so werden z. B. HIV-Tests und Hepatitis-Serologien nur im Rahmen einer Operationsvorbereitung übernommen, Impferfolgskontrollen (Titerbestimmungen) sind immer privat zu bezahlen.
Die Analyse der Blutproben erfolgt im Labor St. Pölten. Die Ergebnisse sind meistens am nächsten Tag verfügbar, spezielle Untersuchungen brauchen bis zu einer Woche.
Infusionen
Da das Platzangebot für Infusionstherapien beschränkt ist, bitte um Terminvereinbarung während der Ordinationszeiten.
Krankschreibung
Patienten, die eine Krankschreibung benötigen, müssen laut Vorschrift vom Arzt persönlich untersucht werden. Rückdatierung erlaubt die Krankenkasse nur für einen Tag. Telefonische Krankmeldungen ohne Untersuchung des Patienten sind nicht möglich!
Hausbesuche
Für bettlägerige Patienten und solche, die krankheitsbedingt nicht in die Ordination kommen können, biete ich auch Hausbesuche an.
Ausgenommen von akuten Notfällen sind Hausbesuche bis 10 Uhr bei der Ordinationshilfe anzumelden.
e-card
Bei jedem Arztbesuch muß die e-card des Patienten zur Überprüfung des Versicherungsschutzes in das Kartenlesegerät gesteckt werden. Wenn Sie zum Beispiel Rezepte oder Überweisungen für jemanden abholen wollen, müssen Sie dessen e-card mitnehmen.
Sollten sie die e-card vergessen haben oder kein gültiger Versicherungsanspruch vorliegen, ist ausnahmslos ein Einsatz von 50 Euro zu leisten, welchen Sie bei rechtzeitigem Nachbringen Ihrer Karte bzw. Nachweis Ihres Versicherungsanspruches selbstverständlich rückerstattet bekommen.
e-Rezept
Nutzen Sie die Möglichkeit der Medikamentenbestellung über das entsprechende Fenster auf meiner Homepage. Es können nur Dauermedikamente bestellt werden – Für Akutmedikamente wie Antibiotika oder neue Medikamente, die Sie von einem anderen Arzt oder von einem Krankenhaus verschrieben bekommen haben, ist ein Arzt- oder Krankenhausbrief mitzubringen. Aus Datenschutzgründen dürfen keine Patientendaten per mail übermittelt werden. Auch die Übermittlung per Fax wird vermutlich in den nächsten Monaten nicht mehr erlaubt sein. Es können nur Medikamente über die Homepage bestellt werden, für alles andere – Überweisungen, Atteste, etc. müssen Sie in die Ordination kommen.
Nachtbereitschaftsdienst
Ab 19 Uhr bis 7 Uhr früh erreichen Sie unter der Rufnummer 141 (keine Vorwahl nötig!) einen diensthabenden Arzt. Dieser nimmt Ihre Daten auf, gibt telefonisch Auskunft und entscheidet je nach Dringlichkeit, ob noch zugewartet werden kann, ein Hausbesuch nötig ist oder gleich Rettung bzw. Notarzt zu Ihnen geschickt wird.
Unter der Rufnummer 1450 – ohne Vorwahl – erhalten Sie rund um die Uhr eine telefonische Gesundheitsberatung von speziell geschultem, diplomierten Krankenpflegepersonal.
Wochenend-/Feiertagsdienst:
Für die Wochenend- bzw. Feiertagsdienste wurden die Sprengel Gloggnitz, Payerbach/Reichenau und Semmering zusammengelegt. Ob der Dienst besetzt ist bzw. welcher Arzt/welche Ärztin Dienst hat, finden Sie online auf der Homepage der NÖ Ärztekammer www.arztnoe.at
Wochenend- bzw. Feiertagsordinationszeiten: jeweils von 9:00 – 11:00 Uhr
Hinweis: Seit 1.7.2019 umfasst der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst ausschließlich die Zeit zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr. Ordinationsbetrieb ist von 9:00 bis 11:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin!
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 7:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit §2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis.
Drogenkranke Patienten
Da ich keine entsprechende Zusatzausbildung habe, werden von mir keine Drogenkranken behandelt. Drogenersatzpräparate werden in meiner Ordination grundsätzlich nicht rezeptiert.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einmal jährlich auf Krankenkassenkosten möglich. Viele Krankheiten können schon im Anfangsstadium erkannt und somit rechtzeitig behandelt werden. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Gesundheit zuliebe!
Bei der Anmeldung erhalten Sie einen Anamnesebogen (Fragebogen über Ihre Krankengeschichte), einen Harnbecher sowie ein Briefchen für den Stuhltest. Die Blutabnahme erfolgt an einem Montag oder Donnerstag. Etwa eine Woche später wird mit Ihnen ein Termin für die körperliche Untersuchung bzw. die Befundbesprechung vereinbart.
Die Untersuchungsergebnisse werden genau mit Ihnen besprochen, eventuell notwendige weitere Untersuchungen werden veranlasst.
Führerscheinuntersuchungen
Wichtig: Führerscheinuntersuchungen darf ich nur bei Personen durchführen, die ich in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung nicht regelmäßig betreut habe – also nicht bei meinen eigenen Patienten!
Zur Untersuchung bitte mitbringen:
- gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- Brillenträger: Brillenglasbestimmung vom Optiker oder vom Augenarzt (nicht älter als 6 Monate!)
- Kontaktlinsenträger: die Sehschärfe muss mit bzw. ohne Kontaktlinsen überprüft werden, daher nötige Utensilien wie Linsenbehälter, Kontaktlinsenlösung mitnehmen.
Honorare
Laut Gesundheitsverordnung gelten derzeit folgende Sätze:
für Gruppe 1 (A,B,B+E,F) | € 35,- |
für Gruppe 2 (C,C+E,D,D+E) | € 50,- |
für C und D Verlängerung | € 30,- |
für Gruppe 1+2 (z.B A+C) | € 50,- |
Falls das Gutachten nicht erstellt werden kann, weil noch weitere Untersuchungen durch den Amtsarzt nötig sind, wird die Hälfte des Honorars rückerstattet. Beim Amtsarzt ist dann ebenfalls nur das halbe Honorar zu bezahlen.
Achtung: Bei Neuantrag z.B. Klasse A und gleichzeitiger Verlängerung Klasse/n C/D müssen 2 Gutachten erstellt werden. Der Tarif beträgt € 35,- und € 30,- — somit insgesamt € 65,-.
Impfungen
Impfungen werden zwischendurch erledigt, es ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Wir tragen alle Impfungen in den e-Impfpass ein. Voraussetzung ist das Stecken der e-card in der Ordination.
Der e-Impfpass (zentrales Impfregister) dient der zentralen, elektronischen Erfassung aller in Österreich verabreichten Impfungen. Patient:innen haben dadurch den Vorteil, jederzeit auf Ihre Impfdaten zugreifen zu können. Auch Ärzt:innen können bei Patientenkontakt den e-Impfpass einsehen. Um auf den e-Impfpass zugreifen zu können, muss innerhalb der letzten 28 Tage die e-Card des:der betreffenden Patient:in in der Ordination gesteckt worden sein.
Der e-Impfpass nutzt technisch die bestehende ELGA-Infrastruktur. Er stellt allerdings keine ELGA-Anwendung im engeren Sinne dar, daher ist auch kein Opt-Out (wie bei ELGA) möglich.
Impfungen bleiben lebenslang gespeichert und werden zehn Jahre nach Sterbedatum bzw. 120 Jahre nach Geburtsdatum gelöscht.
Kontakt
Tel.: 02662 42929
E-Mail: ordination@windbrechtinger.at